Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung
Am 01. Juli 2008 trat das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft. Damit verbunden sind Verbesserungen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Zusätzliche Betreuungsleistungen
• Zu Hause lebende Menschen mit Demenz (Pflegebedürftige mit einem „erheblichen, allgemeinen Betreuungsbedarf") haben Anspruch auf einen (zusätzlichen) Betrag von 100 - 200 Euro im Monat. Leistungsberechtigt sind auch Menschen mit der Pflegestufe 0 (D.h., es liegt Pflegebedarf vor, aber weniger als zur Einstufung in Pflegestufe 1 erforderlich wäre). Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) entscheidet je nach Umfang der Einschränkungen der Alltagskompetenz über das Vorliegen eines spezifischen Betreuungsbedarfes.
• Die 100 Euro (Grundbetrag) bzw. 200 Euro (erhöhter Betrag) sind zweckgebunden einzusetzen. Eine Barauszahlung ist derzeit nicht möglich. Leistungen, die in Anspruch genommen werden können, sind:
o Tages- oder Nachtpflege
o Niedrigschwellige Angebote (Betreuungsgruppen, häusliche Besuchsdienste)
o Allgemeine Betreuung durch anerkannte Pflegedienste
• Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Nicht ausgeschöpfte Leistungen des Vorjahres können in das Folgejahr übernommen werden, müssen jedoch bis zum 30. Juni ausgegeben werden.
Leistungsverbesserung in der Tagespflege
Der höchstmögliche Gesamtanspruch aus den Leistungen der häuslichen Pflege und den Leistungen der Tagespflege wurde auf das 1,5-fache erhöht.
Pflegezeit
Pflegende Angehörige haben für die Dauer von bis zu sechs Monaten nach Vorlage entsprechender Nachweise Anspruch auf unbezahlte, aber sozialversicherte Freistellung von der Arbeit. In akuten Notsituationen kann kurzfristig für maximal 10 Tage eine Freistellung in Anspruch genommen werden.
Verhinderungspflege
Bei Verhinderung der Pflegeperson, die bereits sechs Monate gepflegt hat, besteht Anspruch auf jährlich max. 1.470 Euro, um die Betreuung/Pflege durch eine Vertretung sicherzustellen.
Hier finden Sie ausführliche Informationen und interessante Downloads des Bundesministerium für Gesundheit zur Pflegereform und speziell zu den Verbesserungen für demenzkranke Menschen.
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